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In Abhängigkeit zum Alter der Frau zeigen Eizellen zu 20 bis 70 % genetische Auffälligkeiten. In der Mehrzahl sind diese Eizellen oder sich daraus entwickelnde Embryonen nicht oder nur kurzzeitig entwicklungsfähig. Durch die genetische Untersuchung von Embryonen oder der sog. Polkörperchen sollen diejenigen Embryonen bzw. Eizellen erkannt werden, die eine chromosomale Abweichung zeigen, damit sie dann vom Embryo-Transfer ausgeschlossen werden können. In Deutschlan ist die Präimplantationsdiagnostik ( PID ) an Embryonen auf Grund des Embryonen-Schutzgesetzes nicht zulässig. Deshalb wird alternativ teilweise die Durchführung der sog. Polkörperchendiagnostik propagiert, die sich im Einklang mit dem Embryonen-Schutzgesetz befindet. Diese Untersuchung läßt aber nur Abweichungen im Bereich des mütterlichen Chromosomensatzes erkennen. Zudem kann auf Grund der juristischen Vorbedingungen im gegebenen Zeitfenster nur eine kleine Zahl von Chromosomen untersucht weden. Trotz dieser Einschränkungen könnten von dieser Untersuchung evtl. Patienten profitieren, die in der Vorgeschichte genetische Störungen aufweisen, ferner Frauen im fortgeschrittenen Alter oder Paare mit wiederholt erfolglosen IVF- bzw. IVF/ICSI-Versuchen. Allerdings sind auch diese Methoden zur Steigerung der Effizienz (Steigerung der Schwangerschaftsrate, Senkunk der Fehlgeburtenrate ) der IVF- bzw. IVF/ICSI-Therapie umstritten. Ferner ist eine Schädigung der Embryonen oder Eizellen nicht gänzlich ausgeschlossen ( ca. 5 % der Fälle ). Die Komplexität dieser Diagnostik und das gegebene enge Zeitfenster bedingen, daß auch falsch postive bzw. falsch negative Befunde erhoben werden können; so daß das Verwerfen eigentlich "gesunder" Embryonen bzw. die Übertragung von genetisch doch auffälligen Embryonen letztlich nicht vollkommen auszuschließen sind.