Embryonenschutzgesetz

Im Embryonenschutzgesetz vom 13.12.1990 hat die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen der Fortpflanzungsmedizin sehr genau bechrieben. Wenn Sie der Text im Detail interessiert - fragen Sie uns danach!Ziel des Gesetzes ist es, den gewissenhaften Umgang mit entstehendem menschlichem Leben zu regeln und Mißbrauch jeder Form zu verhindern. So ist beispielsweise festgelegt, daß in der In-vitro-Fertilisation nur ausgebildete Ärzte arbeiten. Das gibt Ihnen Sicherheit, vom Spezialisten betreut zu werden.Verboten ist in Deutschland im Rahmen der IVF-Behandlung die wissentliche Befruchtung von mehr als drei Eizellen, die Ei- und Samenspende an Dritte sowie die Leihmutterschaft.Auch Experimente mit Embryonen sind, auch wenn in anderen Ländern zum Teil erlaubt, bei uns streng verboten.Wir sichern Ihnen daher zu, verantwortlich mit dem Persönlichsten, was Sie haben, umzugehen: mit Ihren Erbanlagen. So befruchten wir, nach vorheriger Vereinbarung mit Ihnen, von den gewonnenen Eizellen maximal drei mit dem Samen Ihres Mannes. Jede befruchtete Eizelle sehen wir als menschliches Leben an. Wir übertragen sie in Ihre Gebärmutterhöhle.

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