Zuweisungen zur Kinderwunschbehandlung haben nach den Richtlinien zur künstlichen Befruchtung vom 01.07.2002 auf Überweisung zu erfolgen. Ein Beratungsgespräch zu den medizinischen, sozialen und psychologischen Aspekten der künstlichen Befruchtung kann nach der Nr. 08521 (vorher Nr. 1180) abgerechnet werden (Vordruck wird den Patienten mitgegeben).
Die zuweisenden Frauenärzte und Urologen werden in Form von Arztbriefen (Befundzusammenstellungen, Erstbriefe etc.) regelmäßig über den Behandlungsverlauf und Therapieerfolg informiert.
Die Rücküberweisung der Patientinnen erfolgt mit Nachweis einer intakten Schwangerschaft in der 6. SSW.
Die Qualitätssicherung über das Deutsche IVF-Register (DIR) erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem überweisenden Frauenarzt. Bitte senden Sie uns eine Kopie des geburtshilflichen Berichtes zu.
In besonderen Fällen kann nach nach Rücksprache mit dem Zentrum das Zyklus-Monitoring in der Praxis des überweisenden Frauenarztes durchgeführt werden.
In unserem Zentrum finden regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen statt. Wir würden uns freuen, Sie zu den Veranstaltung (z.B. Spermiogrammworkshop nach WHO) begrüßen zu können.