Erstattung von Kinderwunschbehandlungen auch bei Unverheirateten

Immer mehr Krankenkassen erweitern ihren Leistungskatalog im Bereich der Kinderwunschbehandlungen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus, z.B. durch eine Erhöhung der Kostenzuschüsse, eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten oder eine Finanzierung von mehr als drei Versuchen.

So übernimmt die Berliner Betriebskrankenkasse VBU beispielsweise die Kosten der Kinderwunschbehandlung in Höhe von 75% statt der üblichen 50%. Zudem haben auch Paare bereits ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf den erweiterten Kostenzuschuss. Die bisherige Regelung sieht eine Erstattung erst ab einem Alter von 25 Jahren vor. Zudem müssen die Partner verheiratet sein. Die VBU möchte Kinderwunschbehandlungen künftig nun auch bei unverheirateten Paaren erstatten.

Die Kostenübernahme bei Unverheirateten konnte bislang jedoch noch nicht umgesetzt werden, da die Aufsichtsbehörde dies untersagt hatte. Die VBU hat daraufhin Klage beim Bundesversicherungsamt eingelegt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil ausfällt. Wir werden Sie auf jeden Fall zeitnah darüber informieren.

Quellen:
Ärzteblatt. Kasse will künstliche Befruchtung bei Unverheirateten erstatten. 14. Januar 2013. URL: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53008/Kasse-will-kuenstliche-Befruchtung-bei-Unverheirateten-erstatten?s=Kinderwunsch
Focus Online. BKK VBU setzt neue Maßstäbe bei künstlicher Befruchtung / Höherer Zuschuss, auch für jüngere Paare. 02.11.2012. URL: http://www.focus.de/gesundheit/diverses/rechtsprechung-bkk-vbu-setzt-neue-massstaebe-bei-kuenstlicher-befruchtung-hoeherer-zuschuss-auch-fuer-juengere-paare_aid_851966.html


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